Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6570
OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01 (https://dejure.org/2003,6570)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.02.2003 - WVerg 11/01 (https://dejure.org/2003,6570)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - WVerg 11/01 (https://dejure.org/2003,6570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsbegehrens bei Verletzung der Unterrichtungsverpflichtung im Vergabeverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens: Berücksichtigung eines fehlerhaften Verhaltens der Vergabestelle trotz Unterliegens des Antragstellers

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Bieterinformation: Wann muss Auftraggeber die Verfahrenskosten tragen? (IBR 2003, 318)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 410 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 09.11.2001 - WVerg 9/01

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01
    Der Antragsteller eines solchen Nachprüfungsverfahrens wäre von vornherein außerstande, angesichts eines im Übrigen vollständig vergaberechtskonform abgelaufenen Vergabeverfahrens anzugeben, was er bei rechtzeitiger Information im Sinne des § 13 VgV inhaltlich mit Erfolg hätte beanstanden wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 09.11.2001, WVerg 9/01, VergabeR 2002, 138).

    Dieser Zweck legt nicht nur den vom Senat an anderer Stelle (Beschl. v. 09.11.2001 a.a.O.) gezogenen Schluss nahe, dass die Berufung auf eine Verletzung der dem Auftraggeber obliegenden Pflichten aus § 13 VgV und auf die sich daraus etwa ergebenden Rechtsfolgen nur den Beteiligten des vorangegangenen Vergabeverfahrens (samt denen, die hieran vergaberechtskonform hätten beteiligt werden müssen), nicht aber außenstehenden Dritten möglich ist.

  • VK Sachsen, 08.11.2001 - 1/SVK/104-01

    Preis kann einzig relevantes Zuschlagskriterium sein

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01
    Aktenzeichen: WVerg 0011/01 1/SVK/104-01 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 23.11.2001 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 08.11.2001 - 1/SVK/104-01 - wird zurückgewiesen.

  • OLG Dresden, 29.06.2001 - WVerg 9/00

    Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01
    Denn die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ist im Verfahren der §§ 116 ff. GWB - anders als etwa nach § 99 Abs. 1 ZPO oder § 158 VwGO - grundsätzlich statthaft; unerheblich ist, ob die Beschwerde von Anfang an nur im Kostenpunkt erhoben war oder ob der Beschwerdegegenstand, wie hier, nachträglich beschränkt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29.06.2001, WVerg 9/00 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003, Verg 29/02).
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01
    Denn die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ist im Verfahren der §§ 116 ff. GWB - anders als etwa nach § 99 Abs. 1 ZPO oder § 158 VwGO - grundsätzlich statthaft; unerheblich ist, ob die Beschwerde von Anfang an nur im Kostenpunkt erhoben war oder ob der Beschwerdegegenstand, wie hier, nachträglich beschränkt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29.06.2001, WVerg 9/00 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003, Verg 29/02).
  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    Eine entsprechende Anwendung der §§ 101 a und 101b GWB kommt wie früher diejenige des § 13 VgV (vgl. Senatsbeschluss vom 03.09.2009, 1 Verg 4/09, VergabeR 2009, 933 ff.) in Betracht für potenzielle Bieter, die an einer Beteiligung im Vergabeverfahren mit einem Angebot objektiv vergaberechtswidrig gehindert worden waren (vgl. Senatsbeschluss v. 25.09.2006, 1 Verg 10/06, VergabeR 2007, 255; OLG Dresden, Beschluss v. 14.02.2003, WVerg 11/01 - WuW 2004, 350; Noch, Vergaberecht kompakt, 4. Aufl. 2008, Rdn. 117, jeweils m.w.N.; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.03.2008, 17 Verg 8/07, VergabeR 2008, 985 in einem obiter dictum; krit. auch Conrad, VergabeR 2007, 258).
  • OLG Jena, 16.07.2003 - 6 Verg 3/03

    Vorabinformation; Rügebefugnis; Nichtigkeit

    In diesem Sinne habe bereits das OLG Dresden mit seinen Entscheidungen vom 09.11.2001 (WVerg 9/01) und 14.02.2003 (WVerg 11/01) erkannt.

    Soweit die Antragstellerin das Erfordernis einer Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB auf die Beschlüsse des OLG Dresden vom 09.11.2001 (WVerg 9/01) und vom 14.02.2003 (WVerg 11/01) stützt, sind die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

    Im Beschluss vom 14.02.2003 (WVerg 11/01) hat das Gericht in anderem Zusammenhang auf diese Begründung Bezug genommen.

  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Eine entsprechende Anwendung des § 13 VgV kommt darüber hinaus, wie die Vergabekammer zu Recht angeführt hat, nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und anderer Vergabesenate in Betracht für potenzielle Bieter, die an einer Beteiligung im Vergabeverfahren mit einem Angebot objektiv vergaberechtswidrig gehindert worden waren (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 25. September 2006, 1 Verg 10/06 "Speicher als Denkfabrik III" - VergabeR 2007, 255; OLG Dresden, Beschluss v. 14. Februar 2003, WVerg 0011/01 "Bioabfälle" - WuW 2004, 350; auch Kühnen, a.a.O., Rn. 1567; Noch, Vergaberecht kompakt, 4. Aufl. 2008, Rn. 117, jeweils m.w.N.; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18. März 2008, 17 Verg 8/07 "Fahrscheindrucker" - VergabeR 2008, 985 in einem obiter dictum; krit. auch Conrad VergabeR 2007, 258; Glahs, a.a.O., Rn. 18).
  • OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05

    Vorabmitteilung

    Zwar neigt der Senat dazu, diese Frage mit der Vergabekammer zu verneinen, weil die zum Schutze des Bieters dienende Begründungspflicht lediglich den Zweck verfolgt, diesen über die tatsächlichen und rechtlichen Umstände seiner Nichtberücksichtigung aufzuklären, um ihm insbesondere die Möglichkeit zu verschaffen, auf dieser Grundlage die Aussichten eines Nachprüfungsverfahrens zu prüfen (vgl. OLG Dresden Beschl. vom 14.02.2003 Az.: WVerg 11/01; Reidt/ Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl., § 13 VgV, Rn. 21; Müller-Wrede/Portz, VOF, 2. Aufl., § 13 VgV, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

    Nachdem die Antragstellern - in zulässiger Weise (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg/01, IBR 2003, 318) - die sofortige Beschwerde nachträglich auf den Kostenpunkt beschränkt hat, hat der Senat nur noch über die von der Vergabekammer getroffene Kostenentscheidung und über den zur Kostengrundentscheidung gehörenden Ausspruch, mit dem die Vergabekammer die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Auftraggeberin für notwendig erklärt hat, zu befinden.
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2008 - Verg 9/07

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Es kann dahin stehen, ob in Abweichung von dem in § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB normierten Veranlasserprinzip und in entsprechender Anwendung des § 156 VwGO (vgl. § 93 ZPO) Raum für eine Kostengrundentscheidung zu Lasten des Antragsgegners ist, wenn ein Bieter vor dem Hintergrund einer unzureichenden Bieterinformation einen Nachprüfungsantrag stellt, den er aufgrund nachgeholter Unterrichtung dann als aussichtslos erkennt und sofort zurücknimmt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 14.2.2002, WVerg 11/01).
  • VK Südbayern, 03.09.2009 - Z3-3-3194-1-26-05/09

    Keine Antragsbefugnis bei zwingendem Ausschluss

    Grundsätzlich kann sich ein Antragsteller auf einen Verstoß gegen § 13 VgV und die daraus folgende Nichtigkeit nur dann berufen, wenn der Nachprüfungsantrag ansonsten alle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt; insbesondere ist ein zusätzlicher materieller Verstoß des Auftraggebers gegen Vergaberecht erforderlich, um ein Nachprüfungsverfahren zu eröffnen (OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003, WVerg 11/01).
  • VK Südbayern, 22.05.2003 - 17-04/03

    Pflichten der Vergabestelle bei freiwilliger EU-weiter Ausschreibung

    Zu Sinn und Zweck der Vorabinformation nach § 13 VgV hat der Vergabesenat des OLG Dresden in seinem Beschluss vom 14.02.2003 - Az.: WVerg 0011/01 (Vergaberechts-Report 4/2003) festgestellt: 1. § 13 dient der Absicherung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Beteiligten.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

    Nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gilt dieses verfahrensrechtliche Gebot jedoch uneingeschränkt nur für zu fällende Sachentscheidungen, nicht für Entscheidungen über sofortige Beschwerden gegen von der Vergabekammer getroffene Nebenentscheidungen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg/01, IBR 2003, 318; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28.01.2011 - VII-Verg 60/10; vom 03.01.2011 - VII-Verg 42/10 und 11.01.2010 - VII-Verg 49/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2011 - 15 Verg 5/11; OLG München, Beschluss vom 10.09.2012 - Verg 17/12; Wiese in Kulartz/Kos/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 120 GWB, Rn. 12).
  • VK Münster, 04.12.2003 - VK 21/03

    Umfang der Überprüfung im Nachprüfungsverfahren

    Auf einen Verstoß gegen § 13 VgV und die daraus folgende Nichtigkeit kann sich nur derjenige berufen, der ansonsten alle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt; insbesondere ist ein zusätzlicher materieller Verstoß des Auftraggebers gegen Vergaberecht erforderlich, um ein Nachprüfungsverfahren zu eröffnen (OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003, WVerg 11/01).
  • VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03

    Information über die Verschiebung der Zuschlagsfrist; Unverzüglichkeit der Rüge;

  • OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14

    Vergabeunterlagen auslegungsbedürftig: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05

    Kostenfolge des Eintritts der Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB

  • VK Thüringen, 12.06.2003 - 216-4004.20-005/03-SCZ

    Obliegenheit der unverzüglichen Erhebung der Rüge; Entbehrlichkeit einer Rüge

  • VK Thüringen, 15.10.2008 - 250-4002.20-4513/2008-013-SM

    Notwendiger Inhalt der Information nach § 13 VgV

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht